Rechtsprechung
BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 339/07 |
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 26.01.2006 - 8 K 2472/03
- BFH, 06.12.2006 - X R 22/06
- BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 339/07
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08
Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt - …
In ihrer Revisionsbegründung hat die Klägerin auf eine unter dem Az. 2 BvR 339/07 anhängige Verfassungsbeschwerde hingewiesen.Diese gegen das BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 442 eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde durch BVerfG-Beschluss vom 24. März 2010 2 BvR 339/07 (nicht veröffentlicht) nicht zur Entscheidung angenommen.
- BFH, 15.09.2010 - X R 55/03
Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002
Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat das Verfahren über die Revision der Kläger bis zu einer abschließenden Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 339/07 ausgesetzt.In der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 339/07 sei auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung nur im Hinblick auf die widersprüchlichen Tarifsprünge eingegangen worden.
Diese Frage sei nicht Gegenstand der BFH-Entscheidung in BFH/NV 2007, 442 bzw. des Beschlusses des BVerfG vom 24. März 2010 2 BvR 339/07 gewesen.
Es hat die Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Parallelfall getroffene Senatsentscheidung in BFH/NV 2007, 442 mit Beschluss vom 24. März 2010 2 BvR 339/07 (nicht veröffentlicht) nicht zur Entscheidung angenommen.
- BFH, 17.03.2009 - X B 225/08
Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs - Keine …
Für eine Aussetzung des Verfahrens wegen der vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde 2 BvR 339/07 gegen das Urteil des beschließenden Senats vom 6. Dezember 2006 X R 22/06 (…BFH/NV 2007, 442) besteht kein Anlass, da in dem dortigen Verfahren die Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl. I 1999, 402) umstritten war und nicht die Frage, ob der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters gemäß § 89b HGB als laufender Gewinn gewerbesteuerpflichtig ist. - FG Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 1 K 2136/13
Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen das BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 442 nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 24. März 2010 2 BvR 339/07, nicht veröffentlicht). - FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 19/21
Abfindung
Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ergibt sich daraus nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht (… BFH-Urteil vom 6. Dezember 2006 X R 22/06 , BFH/NV 2007, 442 m.w.N.; ebenso z.B. Horn in Herrmann/Heuer/Raupach, § 34 EStG Anm. 4 m.w.N.) Eine gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 24. März 2010 Az. 2 BvR 339/07, juris).