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   BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 339/07   

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https://dejure.org/2010,34942
BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 339/07 (https://dejure.org/2010,34942)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 2 BvR 339/07 (https://dejure.org/2010,34942)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 2 BvR 339/07 (https://dejure.org/2010,34942)
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Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG 1997 § 34 Abs 1, HGB § 89b, GG Art 3 Abs 1, GG Art 12, GG Art 14, GG Art 20 Abs 3, EStG 1997 § 24 Nr 1 Buchst c
    Abfindung; Beruf; Entschädigung; Fünftelregelung; Handelsvertreter; Rückwirkung; Verfassung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08

    Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt -

    In ihrer Revisionsbegründung hat die Klägerin auf eine unter dem Az. 2 BvR 339/07 anhängige Verfassungsbeschwerde hingewiesen.

    Diese gegen das BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 442 eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde durch BVerfG-Beschluss vom 24. März 2010  2 BvR 339/07 (nicht veröffentlicht) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BFH, 15.09.2010 - X R 55/03

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002

    Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat das Verfahren über die Revision der Kläger bis zu einer abschließenden Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 339/07 ausgesetzt.

    In der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 339/07 sei auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung nur im Hinblick auf die widersprüchlichen Tarifsprünge eingegangen worden.

    Diese Frage sei nicht Gegenstand der BFH-Entscheidung in BFH/NV 2007, 442 bzw. des Beschlusses des BVerfG vom 24. März 2010  2 BvR 339/07 gewesen.

    Es hat die Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Parallelfall getroffene Senatsentscheidung in BFH/NV 2007, 442 mit Beschluss vom 24. März 2010  2 BvR 339/07 (nicht veröffentlicht) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BFH, 17.03.2009 - X B 225/08

    Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs - Keine

    Für eine Aussetzung des Verfahrens wegen der vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde 2 BvR 339/07 gegen das Urteil des beschließenden Senats vom 6. Dezember 2006 X R 22/06 (BFH/NV 2007, 442) besteht kein Anlass, da in dem dortigen Verfahren die Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl. I 1999, 402) umstritten war und nicht die Frage, ob der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters gemäß § 89b HGB als laufender Gewinn gewerbesteuerpflichtig ist.
  • FG Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 1 K 2136/13

    Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG

    Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen das BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 442 nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 24. März 2010 2 BvR 339/07, nicht veröffentlicht).
  • FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 19/21

    Abfindung

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ergibt sich daraus nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht ( BFH-Urteil vom 6. Dezember 2006 X R 22/06 , BFH/NV 2007, 442 m.w.N.; ebenso z.B. Horn in Herrmann/Heuer/Raupach, § 34 EStG Anm. 4 m.w.N.) Eine gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 24. März 2010 Az. 2 BvR 339/07, juris).
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